Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Tietze

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Darüber hinaus besuche ich regelmäßig aktuelle Fortbildungsveranstaltungen, um meine vorhandenen Kenntnisse zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten, wie z.B in letzter Zeit:
19.04.2007 Familienrecht - Die Unterhaltsrechtsreform
17.12.2007 Familienrecht - Die Unterhaltsrechtsreform
24.01.2008 Familienrecht - Eheverträge und Unterhaltsbegrenzung
21.08.2008 - 15.11.2008 Fachanwaltslehrgang in Düsseldorf
21.01.2009 Teilnahme Familienrecht - Die Unterhaltsberechnung bei mehreren
Ehegatten, der Rangverhältnisse, des Splittingvorteils, der
Unterhaltsbegrenzung und des Betreuungsunterhalts
15.03.2009 Neues Versorgungsausgleichsrecht 2009, Neuregelung eheliches
Güterrecht, neues Verfahrensrecht nach FamFG
10.06.2009 Reform des Familienverfahrensrechts
02.09.2009 Professionelle Gebührenabrechnung unter Berücksichtigung der
aktuellen Rechtssprechung und Gesetzgebung einschließlich des
Rechts der Vergütungsvereinbarung
04.11.2009 Gebühren und Verfahrenswerte nach der Reform des
Familienverfahrensrechts
22.03.2010 Die ersten Erfahrungen und Probleme mit dem FamFG
Über sämtliche oben aufgeführten Fortbildungen liegen selbstverständlich Teilnahmebescheinigungen vor.
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV.